Häufige Fragen

Wann ist eine Psychotherapie sinnvoll?
Eine Psychotherapie ist dann sinnvoll, wenn Sie einen Leidensdruck verspüren und etwas in Ihrem Leben ändern wollen. Häufige Problemstellungen (Quelle: ÖBVP – Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie):

  • Ich fühle mich antriebs- und lustlos, erschöpft oder ständig überfordert
  • Ich bin oft niedergeschlagen und habe keine Freude am Leben
  • Ich lebe in einer Beziehung, die mich belastet
  • Ich fühle mich innerlich gezwungen, ständig dasselbe zu denken oder zu tun (z.B. zwanghaftes Waschen, Zusperren, Grübeln,…), obwohl dies mein Leben sehr einengt
  • Ich befinde mich in einer belastenden Umbruchsituation (z.B. schwere Krankheit, Tod, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Trennung, Unfälle,…), die schwer zu bewältigen ist
  • Ich bin traurig und vereinsamt
  • Ich sollte meine Fähigkeiten besser ausschöpfen und weiß nicht, wie
  • Ich habe einen anderen Leidensdruck, bei dem ich gerne Unterstützung hätte

Was passiert beim ersten Termin, beim Erstgespräch?
Im Erstgespräch überprüfen Sie, ob Sie sich bei mir wohl fühlen und sich vorstellen können, eine Therapie zu beginnen. Die erste Einheit bietet Ihnen ausreichend Raum, darüber zu sprechen, weshalb Sie eine Therapie in Anspruch nehmen möchten. Außerdem werden folgende Themen geklärt:

  • Setting (Einzel-, Paar-, Familiensetting, mögliche Variationen innerhalb der Therapie)
  • Frequenz (z.B. wöchentlich, 14-tägig oder in unregelmäßigen Abständen)
  • Sitzungsdauer
  • Rechte als Klient/in (z.B. Verschwiegenheitspflicht)
  • Absageregelung

Wie oft finden die Sitzungen statt?
Die übliche Sitzungsfrequenz ist 14tägig– je nach Auftrag und Thema. In Krisen oder am Beginn der Therapie kann auch eine wöchentliche Frequenz empfehlenswert sein.

Wie lange dauert die Therapie?
Eine Psychotherapie orientiert sich an den Anliegen und Zielen der Klienten. Die Dauer der Therapie korreliert daher mit der Themenstellung und den Zielvorstellungen der Klienten. In vielen Fällen verläuft die Therapie in einem Zeitraum von einer paar Sitzungen und Sitzungen über ein Jahr.

Unterliegt die Therapie der Verschwiegenheit?
Alles Gesagte und alle Aufzeichnungen unterliegen der strengen psychotherapeutischen Verschwiegenheitspflicht. Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet (§ 15, Österreichisches Psychotherapiegesetz).